Gitarrenunterricht für Kinder und Eltern

Diese Konstellation ist besonders für Kinder zwischen fünf und acht Jahren und einem Elternteil gedacht. Diese Art „Tandemunterricht“ soll aber maximal nur die ersten drei Monate dauern. Der zugrundeliegende Gedanke ist der, dass die Eltern ein paar Grundlagen auf der Gitarre mitlernen und dann zuhause beim täglichen (Zusammen-) Spiel ihr Kind in der Anfangsphase besser unterstützen können. Neuerlerntes kann so besser einstudiert werden, was zu schnelleren Lernerfolgen und somit zu einer gesteigerten Motivation führt.

 

In einigen Probeläufen dieser Verfahrensweise hat sich gezeigt, dass die Kinder einen schnelleren und besseren Einstieg in das Gitarrespielen bekommen, insbesondere wenn sie noch nicht selber lesen können.

 

Der gemeinsame Gitarrenuterricht von Eltern und Kind ist wie bereits beschrieben in erster Linie als „Starthilfe“ für die Kinder gedacht. Inhaltlich orientiert sich der Unterricht an meinem "Gitarrenunterricht für Kinder". Langfristig bin ich jedoch der Ansicht, dass es immer besser ist, wenn man altersgerecht zusammen lernt. Meine Bedenken dazu habe hier beschrieben.

 

Trotzdem wäre es für die musikalische Entwicklung des Kindes ideal, wenn zuhause häufig gemeinsam musiziert wird. Für Kinder und  generell beim Erlernen von Musik geht es immer viel um intuitives Nachmachen und Imitieren. Wenn also ein Elternteil Grundlagen des Gitarrspiels mitlernt kann sich das eigentlich nur positiv auf die musikalische Entwicklung des Auswirken.

 

Meine Erfahrung als Profi ist, dass Kollegen, die richtig gut und weit besser als der Durchschnitt sind, zum großen Teil aus Elternhäusern stammen, wo aktiv musiziert wurde. Ob die Eltern nun Hobby- oder Profimusiker waren, ist dabei nicht so erheblich.

 

Der Preis für den Tandemunterricht beträgt 95,-€ Monat für wöchentlich 30 Minuten Unterricht. Eine Erwachsenengitarre kann für diesen Zeitraum kostenlos zur Verfügung gestellt werden.  Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Alles weitere „Kleingedruckte“ steht in der Gebührenordnung.